Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

IFI – Internationale Forschungsaufenthalte für Informatikerinnen und Informatiker - Förderlinie Postdocs • DAAD

Programmziel

Ziel des Programms ist die Förderung von Forschungsaufenthalten hochqualifizierter deutscher Nachwuchsforscherinnen und -forscher auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sowie allgemein der Informatik und angrenzender Gebiete an einem Partnerinstitut.
Auf folgender Webseite finden Sie weitere Informationen zum IFI-Programm: www.daad.de/ifi

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten der relevanten Fachgebiete, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte auf den genannten Gebieten an einem IFI-Partnerinstitut. Derzeit bestehen Kooperationen mit folgenden Partnerinstituten:
  • International Computer Science Institute (ICSI), Berkeley, USA
  • National Institute of Informatics (NII), Tokyo, Japan
  • Mila – Institut québécois d´intelligence artificielle – Montréal, Kanada

Idealerweise können die Forschungsaufenthalte als Forschungsgruppen bestehend aus einem IFI-geförderten Postdoc und einem oder mehreren IFI-geförderten Promovierenden organisiert werden.
Die relevanten Links und Kontaktpersonen der einzelnen Partnerinstitute finden Sie unter dem Reiter Kontakt und weitere Informationen.
Während der Laufzeit des Programms können weitere Partnerinstitute hinzukommen. Die aktuellen Informationen finden Sie in dieser Ausschreibung.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden in der Regel für die Dauer von 3 bis 24 Monaten vergeben.

Stipendienleistungen

  • Monatliche Stipendienrate: Diese setzt sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 2.188 Euro und einem länderspezifischen Auslandszuschlag zusammen und gilt unter Vorbehalt möglicher Änderungen für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2026/2027 vergeben werden:
    USA: 3.800 Euro
    Japan: 4.225 Euro
    Kanada: 3.175 Euro
  • Monatlicher Sachkostenzuschuss (Pauschale) in Höhe von 313 Euro für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
  • Reisekostenzuschuss (Pauschale) für die Hin- und Rückreise

Folgende Zusatzleistungen können über das DAAD-Portal beantragt werden:

  • Monatliche Kinderzulage für begleitende Kinder unter 18 Jahren in Höhe von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind
  • Kinderbetreuung: Übernahme von nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten für begleitende Kinder unter 12 Jahren bis max. 2.188 Euro pro Monat
  • Monatlicher Partnerzuschlag von 200 Euro für begleitende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen
  • Reisekostenzuschuss (Pauschale) für die An- und Abreise für mitreisende Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner und Kinder, wenn sie die/den Geförderte/n für mindestens 1 Monat ins Ausland begleiten
  • Zuschuss zu Kosten für Kongress- und Vortragsreisen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt der/des Geförderten in Zusammenhang stehen. Die Übernahme solcher Kosten ist vorrangig mit der Betreuungsperson oder der Leitung des Partnerinstituts zu vereinbaren; nachrangig kann einmal pro Förderzeitraum (bei einer Förderung von 3-6 Monaten) und max. zweimal pro Stipendienjahr (bei einer Förderung von 7-24 Monaten) ein entsprechender Förderantrag an den DAAD gestellt werden.
  • Zuschuss zu Reisekosten (Reisekostenpauschale) und Aufenthaltskosten (60,00 Euro pro Tag) zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland (ab dem 7. Fördermonat, sofern keine Kostenübernahme von anderer Seite möglich); der Zuschuss kann bis zu dreimal gewährt werden.
  • Zuschuss zu Reisekosten (Reisekostenpauschale) und Aufenthaltskosten (60,00 Euro pro Tag) zur Durchführung von Forschungsbesuchen an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland zum Zweck der Planung gemeinsamer Projekte oder zur Vorbereitung der beruflichen Reintegration in Deutschland (ab dem 7. Fördermonat, sofern Kostenübernahme durch Partnerinstitution nicht möglich); der Zuschuss kann bis zu zweimal gewährt werden; zwischen den Forschungsbesuchen muss ein zeitlicher Abstand von mind. sechs Monaten liegen; die Aufenthalte sollten möglichst mit der Beteiligung an einem Ehemaligentreffen verbunden werden.
  • Bis zu 6-monatiges Rückkehrstipendium (nach Rückkehr von einem mindestens einjährigen Stipendienaufenthalt, sofern noch keine Stellenperspektive in Deutschland besteht) zur Bearbeitung eines konkreten Forschungsprojekts an einer deutschen Hochschule oder außer-universitären Forschungseinrichtung, das der Fortsetzung der Kooperation mit dem ausländischen Partnerinstitut dient; über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission auf der Grundlage eines Antrags, der das Forschungsprojekt und die geplante Reintegration in Deutschland erläutert.

Leistungen während des Rückkehrstipendiums:
  • Monatliche Stipendienrate in Höhe von 3.150 Euro.
  • Monatliche Kinderpauschale in Höhe von 400,00 Euro für das erste Kind und 100,00 Euro für jedes weitere Kind (auf Antrag)
  • Monatlicher Forschungskostenzuschuss an die gastgebende Hoch-schule in Deutschland in Höhe von 800,00 Euro
  • Zuschuss zu Reisekosten (Reisekostenpauschale) und Aufenthaltskosten (60,00 EUR pro Tag) zur Durchführung eines einmaligen Forschungsbesuchs an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, der der Reintegration in Deutschland dient, sofern eine Kostenübernahme durch die gastgebende Institution nicht möglich ist.
  • Zuschuss zu Kosten für Kongress- und Vortragsreisen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des/der Geförderten in Zusammenhang stehen. Die Übernahme der Kosten ist vorrangig mit dem Partnerinstitut zu vereinbaren; nachrangig kann während des Rückkehrstipendiums einmalig ein entsprechender Antrag an den DAAD gestellt werden.

Gefördert von:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung

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