Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Bitte beachten Sie: Für künstlerische Fachbereiche sowie den Fachbereich Architektur bietet der DAAD eigene, fachspezifische Studienstipendienprogramme an: Musik, Bildende Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst, Architektur
Was wird gefördert?
- ein vollständiges Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
oder - ein Studienjahr in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums mit Abschluss an Ihrer Heimathochschule. Voraussetzung ist, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von dieser anerkannt werden. Die Regelstudienzeit an Ihrer Heimathochschule darf außerdem durch das Studienjahr in Deutschland nicht überschritten werden.
Dauer der Förderung
Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vergeben (maximal 24 Monate). Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von 934 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Reisekostenpauschale
- einmalige Studienbeihilfe (wenn Sie aus einem DAC-Land kommen, erhalten Sie eine Pauschale von 460 €, für alle anderen Länder beträgt die Beihilfe 260 €)
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder hälftige Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist. Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Die Auswahlkriterien sind:
Fachliche Qualifikation
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- ggf. Schulabschlusszeugnis
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- ggf. fachlich einschlägige Praktika, ggf. Berufserfahrung
- Qualität des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl des Studiengangs, der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens in den Studienverlauf, sofern relevant
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Perspektiven: Bedeutung des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.