Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Studienstipendien - Master-/Aufbaustudium im Fachbereich Musik • DAAD
Programmziel
DAAD-Stipendien bieten ausländischen Graduierten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den fachlichen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Wer kann sich bewerben?
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Musik erworben haben; wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für Ihr Instrument bzw. Fach in Ihrem Herkunftsland ausgeschöpft haben.
Was wird gefördert?
In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen deutschen Musikhochschule Ihrer Wahl
Postgraduale Studien sind möglich im so genannten 2. Zyklus (in der Regel viersemestriger Master) oder in einem in der Regel zweisemestrigen 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse oder künstlerische Promotion).
Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
- ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss oder
- ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
Postgraduale Studien sind möglich im so genannten 2. Zyklus (in der Regel viersemestriger Master) oder in einem in der Regel zweisemestrigen 3. Zyklus (Konzertexamen, Meisterklasse oder künstlerische Promotion).
Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik bzw. für Musikerinnen und Musiker mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
Studium mit Abschluss:
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- Gefördert werden Masterstudien, die Vorbereitung auf das Konzertexamen sowie die Teilnahme an Meisterklassen.
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit der jeweiligen Ausbildungsstufe (zwischen 10 und 24 Monaten) vergeben. Bei 2-jährigen Studiengängen erfolgt eine Weiterförderung nach dem ersten Studienjahr, wenn Ihre bis dahin erbrachten Studienleistungen erwarten lassen, dass Sie das Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden.
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines postgradualen Studiengangs befinden, können sich für das 2. Studienjahr bewerben.
- Eine Verlängerung des Stipendiums über die Maximaldauer von 24 Monaten ist nur dann möglich, wenn ein Wechsel in einen neuen Ausbildungsabschnitt geplant ist (i.d.R. vom Master in ein vertiefendes Studium wie Konzertexamen oder Meisterklasse). In diesen Fällen kann sich die Verlängerung auf bis zu 24 Monate erstrecken.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Vertiefende Studien ohne Abschluss:
- Die Förderung erstreckt sich über ein Studienjahr. In einzelnen Fällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 861 Euro
- Zuschuss zu den Reisekosten
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache an der deutschen Gastinstitution Deutsch ist. Hinweis: Pandemiebedingt finden vorgeschaltete Deutschkurse möglicherweise online statt.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die entweder im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird
Auswahl
Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Musik trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Musikhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Tonaufnahmen die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).
Auswahlkriterien
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben; zur Qualität des Vorhabens zählen die folgenden Aspekte: die Begründung der Bewerbung, die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, die Einbettung des Aufenthalts in den künstlerischen Werdegang sowie der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der im Antrag genannten Musikhochschulen. Die jeweilige Musikhochschule entscheidet über die Zulassung. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Musikhochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte eine vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.