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You are here: HomeYour DAAD: Stipendiaten in NordamerikaInformationsseiten USAJ-1 und F-1 Visum

Visum: Wissenswertes zu J-1 und F-1
Grundsätzlich...


Einführungswoche St. Louis

...benötigt man für einen Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten ein Visum. Die amerikanischen Universitäten sponsern das Visum, was bedeutet, dass sie die ausländischen Stipendiaten bei der Beantragung eines Visums unterstützen. In Frage kommt entweder ein J-1 Austauschvisum oder ein F-1 Studentenvisum. Die Hochschule entscheidet letztlich, welches Visum sie bevorzugt. Meist bekommen Studenten und Absolventen mit Forschungsauftrag jedoch ein F-1 Visum ausgestellt, denn das J-1 hat ein breiteres Geltungsspektrum, also auch für Praktikanten, Au-Pairs, u.a.

Darüber hinaus gibt es noch Visaarten, die hauptsächlich auf eine praktische Ausbildung oder die Arbeitsaufnahme zugeschnitten sind, so z.B. das Q- oder das M-Visum für berufsbezogene Studien. Da F- und J-Visa jedoch für Studierende die gängigsten Visaarten sind, wird im Folgenden auf diese beiden Versionen eingegegangen.


J-1 Visum
Das J-1 Visum erlaubt einen Aufenthalt in den USA bis zu dem Datum, das auf dem DS-2019, dem Certificate of Eligibility, vermerkt ist. Eine Verlängerung kann beantragt werden. Informationen dazu holen Sie am besten bei der zuständigen Stelle an Ihrer Hochschule oder dem Foreign Student Advisor ein.
Einreise
Sie dürfen mit Ihrem J-1 Visum für Austauschstudenten und Praktikanten nicht mehr als dreißig Tage vor Unterrichts- oder Arbeitsbeginn in die Vereinigten Staaten einreisen. Achten Sie für Ihre Reiseplanung exakt auf das Startdatum, das auf dem DS-2019 vermerkt ist.
Reisen ins Ausland und Rückkehr in die USA
Vor einer Kurzreise während Ihres Studienaufenthaltes, z.B. nach Mexiko oder Kanada, sollten Sie die Visumsstelle Ihrer Hochschule aufsuchen. Diese muss die dritte Kopie des Certificate of Eligibility DS-2019 (das rosafarbene Formular) gegenzeichnen und damit versichern, dass Sie an der Hochschule eingeschrieben sind. Zudem muss natürlich ein gültiger Visumsstempel in Ihrem Reisepass sein. Über eventuelle weitere Sonderbestimmungen kann Ihnen die Visumsstelle der Universität oder ein deutsches Konsulat Auskunft geben.
Arbeiten mit J-1
Stipendiaten, die für einen Studienaufenthalt mit dem J-1 Visum einreisen, dürfen nur im Zusammenhang mit ihrem Studienprogramm bezahlte Jobs annehmen. Darunter fällt z.B. on-the-job-training, Lehrtätigkeiten oder Forschung. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, bezahlt zu jobben. In jedem Fall brauchen Sie eine Social Security Card.
Zeit danach
Sie dürfen sich nach Beendigung Ihrer Studienzeit (das offizielle Datum ist auf dem DS-2019 eingetragen) noch bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Es ist also kein Problem, noch einen Urlaub anzuhängen. Möchten Sie allerdings noch länger bleiben, müssen Sie eine Statusänderung Ihres J1-Visums beantragen. Wenden Sie sich auch hierzu zunächst an die Visumsstelle Ihrer Hochschule und auch an die Dienststelle des U.S. Department of Homeland Security, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist.
Weiterführende Links
www.us-botschaft.de
Tipp: Da die Bestimmungen für Visa sich häufig ändern und viele Informationsquellen im Internet veraltet sein können, sollte man sich besser nur auf die offiziellen Stellen verlassen, also Botschaften, Konsulate, etc.
Literaturtipp

Mehr zum Thema Visum erfahren Sie im

Studienführer USA, Kanada (Hrsg: DAAD)
2. völlig überarbeitete Auflage, Bielefeld 2005
W. Bertelsmann Verlag, 220 Seiten, 19,90 Euro, ISBN 3-7639-0445-X

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F-1 Visum
Das F-1 Visum erlaubt den Aufenthalt bis zur Beendigung eines Studienprogramms. Auch darf man danach auf Antrag länger bleiben, wenn man noch ein „practical training“, passend zum Studienprogramm, absolvieren möchte. Innerhalb von 60 Tagen muss man die USA anschließend verlassen.
Reisen ins Ausland und Rückkehr in die USA
Es ist grundsätzlich dasselbe Prozedere wie bei J-1 Visa: Die dritte Seite des Certificate of Eligibility, in diesem Fall das I-20A-B, sollte der verantwortlichen Stelle an der Universität vorgelegt werden und hier gegengezeichnet werden. Auch bei F-1 gilt natürlich, dass der Visumsstempel im Reisepass gültig sein muss, um wieder in die USA einreisen zu können. Für Einzelheiten empfehlen wir, ein deutsches Konsulat oder die Visumsstelle Ihrer Universität vor Ihrer Reise zu kontaktieren.
Arbeiten mit F-1
Während des ersten Studienjahres dürfen Studenten keine Beschäftigung außerhalb des Universitätsbereichs annehmen, also keine off-campus jobs. Nach dem ersten Jahr kann man beim U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine Arbeitserlaubnis beantragen. Allerdings muss man einen zwingenden, nicht vorhersehbaren Grund angeben, warum man Beschäftigung als Einnahmequelle benötigt. Ohne erst eine Erlaubnis einholen zu müssen, dürfen F-1 Studenten aber Nebenjobs mit der Hochschule als Arbeitgeber annehmen, so genannte on-campus jobs. Sie sollten es dem International Student Advisor an Ihrer Hochschule mitteilen, wenn Sie einen on-campus job annehmen. Zudem benötigen Sie für jede Tätigkeit, auch on-campus jobs, eine Social Scurity Card.
Kleines Glossar

F-1  
Studentenvisum

J-1  
Austauschvisum

I-20A-B  
Certificate of Eligibility, F-1: Einreiseformular der Hochschule für F-1 Visa.

DS-2019
Certificate of Eligibility, J-1: Einreiseformular des Visum-Sponsors, bei Studenten also der Hochschule, für J-1 Visa; ersetzt das bis September 2002 benutzte IAP-66.

I-94
Arrival/Departure Report: Grünes Einreiseformular, bekommt man noch im Flugzeug und wird bei der Passkontrolle in den Reisepass geheftet und bei der Ausreise wieder entfernt.

D/S
Duration of Status: Ein Vermerk, der bei der Passkontrolle auf das I-94 gestempelt wird; erlaubt den Aufenthalt in den USA bis zum Ende des Studienprogramms.

DHS  
U.S. Department of Homeland Security

USCIS  
U.S. Citizenship and Immigration Services

SEVIS  
Student and Exchange Visitor System: ein internetbasiertes System des Department of Homeland Security (DHS), das alle F oder J Visumsträger von der Visumsausstellung bis zum Ende des Austauschaufenthalts registriert.

I-901   
SEVIS fee: Seit September 2004 werden für SEVIS 100 Dollar Gebühr von allen J oder F Visa-Antragsstellern erhoben.

on-campus
Nebenjobs, bei denen der Arbeitgeber die Hochschule ist, werden als on-campus jobs bezeichnet.

off-campus 
Nebenjobs außerhalb des universitären Umfelds für andere Arbeitgeber als die Universität sind off-campus jobs.


Foto © Almut Becker

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Last updated: November 1, 2007